Fragen und Antworten
ISO27001, KRITIS + NIS2

KRITIS


Leitlinie
  • Kontaktstelle bennen
  • IT-Störungen melden
  • Präventionsmaßnahmen und Reaktionspläne ausarbeiten
  • Stand der Technik umsetzen
  • Absicherung prüfen lassen

Bestandteile
  • Protokollierung
  • Detektion
  • Reaktion

Umsetzung
  • SzA - Systeme zur Angriffserkennung
  • Protokollierung
  • IPS / IDS
  • Datensicherung
  • IT Personal/Ressourcen
  • MultiFaktor Authentifizierung
  • Passwortanforderungen
  • Schlüsselverwaltung
  • Verbindungsüberwachung
  • Administrationsnetzwerke
  • Dokumentation
  • Change Management
  • und weiteres..



Häufige Fragen - KRITIS

Die KRITIS Verortung betrifft wichtige Unternehmen aus diesen Branchen:

  • Energie
  • Wasser
  • IT & TK
  • Gesundheit
  • Staat & Verwaltung
  • Transport & Verkehr
  • Finanz- & Versicherungswesen
  • Entsorgung
  • Ernährung
  • Medien & Kulturen

Die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen haben nach §8a BSIG bis zum 1. April 2022 zu erfolgen.

Bis zum 1. Mai 2023 muss die Umsetzung durch eine KRITIS-Prüfung nachweisen werden. Der Nachweis ist alle zwei Jahre erneut zu erbringen.

  • 1. Identifizierung kritischer Infrastrukturen: Betreiber sind verpflichtet, ihre kritischen Infrastrukturen zu identifizieren und zu benennen.

  • 2. Risikomanagement: Betreiber müssen Risikoanalysen durchführen, um potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

  • 3. Sicherheitsmaßnahmen: Es werden konkrete Sicherheitsmaßnahmen gefordert, um die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu stärken. Dazu gehören unter anderem technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen, physischen Angriffen und anderen Bedrohungen.

  • 4. Meldewesen: Betreiber müssen sicherheitsrelevante Vorfälle und Störungen an die zuständigen Behörden melden.

  • 5. Kooperation mit Behörden: Die Verordnung fordert eine enge Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Betreibern kritischer Infrastrukturen und den zuständigen Behörden, um eine effektive Reaktion auf Bedrohungen und Störungen sicherzustellen.

  • 6. Zertifizierung und Auditierung: In einigen Fällen können Betreiber dazu verpflichtet sein, ihre Sicherheitsmaßnahmen von unabhängigen Stellen zertifizieren zu lassen und regelmäßige Audits durchführen zu lassen, um die Einhaltung der KRITIS-Anforderungen zu überprüfen.

Diese Anforderungen und Pflichten können je nach Art der kritischen Infrastruktur und dem jeweiligen Sektor variieren.

  • 1. Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen: Die Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass wichtige Infrastrukturen, die für das Funktionieren der Gesellschaft unverzichtbar sind, gegen verschiedene Bedrohungen geschützt sind und im Falle von Störungen oder Angriffen schnell wiederhergestellt werden können.

  • 2. Verbesserung der Resilienz: Die Verordnung soll die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen stärken, indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und angemessene Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

  • 3. Gewährleistung der nationalen Sicherheit: Ein weiteres Ziel ist es, die nationale Sicherheit zu erhöhen, indem kritische Infrastrukturen vor Bedrohungen wie Cyberangriffen, Naturkatastrophen oder terroristischen Aktivitäten geschützt werden.

  • 4. Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit: Die Verordnung fördert die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Betreibern kritischer Infrastrukturen, Regierungsbehörden und anderen relevanten Akteuren, um eine effektive Reaktion auf Bedrohungen und Störungen zu gewährleisten.

  • 5. Förderung von Sicherheitsmaßnahmen und Best Practices: Die KritisV soll Unternehmen dazu anregen, bewährte Sicherheitspraktiken zu implementieren und kontinuierlich ihre Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, um den sich ständig verändernden Bedrohungen und Risiken gerecht zu werden.
Die BSI-Orientierungshilfe, auch bekannt als Leitfaden des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, beruht auf gemeinsamen grundlegenden Anforderungen, die für alle Betreiber kritischer Infrastrukturen gelten. Zusätzlich zu diesen universellen Standards gibt es auch branchenspezifische Vorgaben.
  • 1. Risikoanalysen und -management: Unternehmen müssen regelmäßig Risikoanalysen durchführen, um potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen zu identifizieren. Basierend auf diesen Analysen sollten sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen entwickeln und implementieren, um Risiken zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit ihrer Infrastrukturen zu erhöhen.

  • 2. Technische Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen sollten technische Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um ihre Infrastrukturen vor Cyberangriffen, physischen Bedrohungen und anderen Gefahren zu schützen. Dazu gehören unter anderem Firewalls, Intrusion Detection Systems, Verschlüsselungstechnologien, Zugangskontrollen und Sicherheitspatches.

  • 3. Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen: Neben technischen Maßnahmen sollten Unternehmen auch organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, wie z.B. Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter für Sicherheitsrisiken, Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren, Zugangsbeschränkungen und Überwachung von internen Systemen und Prozessen.

  • 4. Notfallplanung und -management: Unternehmen sollten Notfallpläne entwickeln und implementieren, um auf Störungen oder Angriffe angemessen reagieren zu können. Dies kann die Einrichtung von Notfallteams, die regelmäßige Durchführung von Notfallübungen, die Sicherung von Backups und die Entwicklung von Kommunikationsplänen umfassen.

  • 5. Zusammenarbeit und Koordination: Unternehmen sollten eng mit Regierungsbehörden, anderen Betreibern kritischer Infrastrukturen und relevanten Partnern zusammenarbeiten, um Informationen auszutauschen, Best Practices zu teilen und koordinierte Reaktionen auf Bedrohungen und Störungen zu ermöglichen.

  • 6. Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung: Die Sicherheitsmaßnahmen sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie mit den sich ändernden Bedrohungen und Technologien Schritt halten. Unternehmen sollten kontinuierlich ihre Sicherheitsstrategien evaluieren und verbessern, um die Widerstandsfähigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen zu gewährleisten.

Indem Unternehmen diese Maßnahmen umsetzen und kontinuierlich verbessern, können sie dazu beitragen, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gemäß der KRITIS-Verordnung zu gewährleisten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spielt eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit der KRITIS-Verordnung (KritisV) in Deutschland. Hier sind einige der Hauptaufgaben und Rollen des BSI im Zusammenhang mit der KRITIS-Verordnung

  • 1. Entwicklung von Sicherheitsstandards und -richtlinien: Das BSI entwickelt Sicherheitsstandards, -richtlinien und -empfehlungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen, um ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen der KRITIS-Verordnung zu unterstützen. Diese Standards dienen als Leitfaden für die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren.

  • 2. Klassifizierung von kritischen Infrastrukturen: Das BSI unterstützt bei der Klassifizierung von kritischen Infrastrukturen und definiert Kriterien für die Einstufung von Infrastrukturen als kritisch. Auf dieser Basis werden Sektoren und Unternehmen identifiziert, die unter die KRITIS-Verordnung fallen.

  • 3. Beratung und Unterstützung von Betreibern: Das BSI bietet Beratung und Unterstützung für Betreiber kritischer Infrastrukturen an, um ihnen bei der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen gemäß der KRITIS-Verordnung zu helfen. Dies umfasst beispielsweise Schulungen, Workshops und Informationsveranstaltungen

  • 4. Überwachung und Durchsetzung: Das BSI überwacht die Einhaltung der KRITIS-Verordnung und kann bei Verstößen gegen die Sicherheitsanforderungen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch die Durchführung von Audits und Prüfungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden bei der Durchsetzung der Verordnung.

  • 5. Information und Kommunikation: Das BSI informiert die Öffentlichkeit, Betreiber kritischer Infrastrukturen und andere relevante Akteure über aktuelle Bedrohungen, Sicherheitsmaßnahmen und bewährte Praktiken im Zusammenhang mit der Sicherheit kritischer Infrastrukturen.

Insgesamt spielt das BSI eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen in Deutschland durch die Entwicklung von Standards, die Beratung und Unterstützung von Betreibern sowie die Überwachung und Durchsetzung der KRITIS-Verordnung.

Bei Nichteinhaltung der KRITIS-Vorgaben können Unternehmen verschiedene Sanktionen und Konsequenzen drohen, die je nach Schwere des Verstoßes und den nationalen Gesetzen variieren können. Hier sind einige mögliche Sanktionen..

  • Bußgelder: Unternehmen können mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie gegen die Sicherheitsanforderungen der KRITIS-Verordnung verstoßen. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Art und Schwere des Verstoßes variieren und kann beträchtlich sein.

  • Strafrechtliche Verfolgung: In schwerwiegenden Fällen von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Verstößen können strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmen und ihre Verantwortlichen eingeleitet werden. Dies kann zu Geldstrafen, Haftstrafen oder anderen strafrechtlichen Sanktionen führen.

  • Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen können auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn durch ihre Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen die KRITIS-Vorgaben Schäden für Dritte entstehen. Dies kann zu Schadensersatzforderungen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

  • Betriebseinschränkungen: In bestimmten Fällen können Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Betriebe einzuschränken oder vorübergehend zu schließen, wenn sie die Sicherheitsanforderungen der KRITIS-Verordnung nicht erfüllen und dadurch eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die kritische Infrastruktur darstellen.

  • Rufschädigung und Reputationsverlust: Verstöße gegen die KRITIS-Vorgaben können zu erheblichem Rufschaden und Reputationsverlust für Unternehmen führen, insbesondere wenn sie zu Sicherheitsvorfällen oder -ausfällen führen, die öffentlich bekannt werden.

Es ist wichtig für Unternehmen, die KRITIS-Vorgaben genau zu beachten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um diese Sanktionen zu vermeiden und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.

Beispiele für Best Practices und Leitlinien für die Umsetzung

  • Leitfaden des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Das BSI veröffentlicht regelmäßig Leitfäden und Empfehlungen für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Diese Materialien bieten praktische Ratschläge und Best Practices zur Umsetzung der KRITIS-Anforderungen, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen.

  • Branchenspezifische Leitlinien: In einigen Branchen gibt es spezifische Organisationen oder Verbände, die Leitlinien und Best Practices für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen bereitstellen. Diese können Informationen enthalten, die auf die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen bestimmter Sektoren zugeschnitten sind.

  • Internationale Standards und Frameworks: Internationale Organisationen wie die Internationale Organisation für Normung (ISO) und das Internationale Elektrotechnische Komitee (IEC) haben Standards und Frameworks entwickelt, die relevante Richtlinien für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen enthalten können. Beispiele hierfür sind die ISO/IEC 27001 für Informationssicherheitsmanagement und die ISO 22301 für Business Continuity Management.

  • Sicherheitsberater und Experten: Sicherheitsberater und Experten können wertvolle Einblicke und Empfehlungen für die Umsetzung der KRITIS-Anforderungen bieten. Diese Fachleute verfügen über Fachwissen und Erfahrung in der Sicherheit kritischer Infrastrukturen und können maßgeschneiderte Lösungen für bestimmte Organisationen bereitstellen.

  • Peer-Learning und Erfahrungsaustausch: Der Austausch von Best Practices und Erfahrungen zwischen Unternehmen und Organisationen kann ebenfalls eine wertvolle Informationsquelle sein. Branchenkonferenzen, Workshops und Foren bieten Gelegenheiten zum Networking und zur gemeinsamen Erörterung bewährter Verfahren.

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